Der „blick nach rechts“ schreibt:
Gordon Bodo D., der als Liedermacher „Midgards Stimme“ auftritt, und sein Vater Uwe D., ehemaliger Chef von „Frontbann 24“, wurden heute in Berlin verurteilt. (bnr.de berichtete)
Das Strafmaß überrascht wenig: Jeweils Bewährungsstrafen über ein Jahr und sechs Monate für Uwe D., ehemaliger Vorsitzender des verbotenen Gruppierung „Frontbann 24“, sowie ein Jahr und zwei Monate für seinen Sohn Gordon Bodo D., in der rechten Szene als Liedermacher „Midgards Stimme“ bekannt. Das Urteil ist das Resulat eines Deals zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vom ersten Verhandlungstag, der gelten solle, wenn sich die beiden Angeklagten „geständig einlassen“. So ließen Vater und Sohn D. über ihre Anwälte Statements verlesen, die die Vorwürfe zwar einräumten, von Reue oder Einsicht jedoch keine Spur. Ganz im Gegenteil, Uwe D. erschien sogar in einem T-Shirt mit großen Aufdruck „Midgards Stimme“.
Lediglich den zweiten Punkt in der Anklage, wonach Gordon D. in Musikvideos auf YouTube unerlaubt Bilder von Parteien und der Projektleiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus verbreitet haben soll, bestritt er. Er habe die Videos nicht hochgeladen.
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Siehe auch: Rechtsextremistischer Liedermacher „Midgards Stimme“ vor Gericht